Examinierte Pflegefachkräfte erbringen unter der Verantwortung der Pflegedienstleitung alle im Richtlinienkatalog des SGB V aufgeführten und ärztlich verordneten Leistungen.
Wir arbeiten zusammen mit behandelnden Ärzten und Krankenkassen die in der Regel der Kostenträger sind. Wenn es vom Kunden gewünscht und ärztlich geraten ist, werden die Kunden oder ihre Angehörigen angeleitet, bestimmte Leistungen selbständig zu erbringen z. B. Insulin-Injektionen. Ziel ist es, dem Kunden das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu ermöglichen. |