Pflegeberatungsbesuche nach SGB XI §37

   
  

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, werden verpflichtet zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung eine Pflegeberatung durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen.
in den Stufen I und II mindestens einmal halbjährlich, in der Stufe III mindestens einmal vierteljährlich. Die Kosten dieses Einsatzes trägt die Pflegekasse.
Wir stehen IHnen  für die Pflegeberatung gerne zur Verfügung

Sie möchten sich ganz allgemein zum Thema Pflege informieren, oder haben Fragen zu Ihrer ganz persönlichen Pflegesituation?  Wisind für Sie da .

Über Verhinderungspflege oder andere Entlastungsmöglichkeiten, bei Fragen zur Finanzierung der Pflege oder auch zur Beantragung einer Pflegestufe und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst informieren wir Sie gerne.

Auch die Pflegeberatung können wir qualifiziert vornehmen.

 
   

Beratungsgespräche für Pflegebedürftige und Angehörige


Selbstverständlich beraten wir Pflegebedürftige und Angehörige auch ganz allgemein zum Thema ambulante Gesundheits- und Krankenpflege.

 
 
   
 

Grundfpflege nach allen Pflegegraden

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Kranken- und Behandlungspflege

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24-Stunden Rufbereitschaft

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Nachsorge nach Krankenhausaufenthalt

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Verhinderungspflege

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Hauswirtschaftliche Hilfe

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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung

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Service - Extrawünsche

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