Die Nachsorge nach dem Krankenhausaufenthalt umfasst jeden Bedarf und alle Leistungen, die nach einer Krankenhausentlassung anfallen bzw. geleistet werden. Je nachdem, in welcher Verfassung sich ein Patient nach Operation, Unfall oder Krankheit befindet, besteht offizielle Pflegebedürftigkeit. Inwiefern dies zutrifft und ob sie vorübergehend ist oder langfristig, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Je nach Einschätzung wird anschließend eine Nachsorge in die Wege geleitet, über deren Leistungen die Krankenkasse des Patienten sowie das Fachpersonal vor Ort entscheidet.